Bundespräsident

Eine Wahl und ein Todesfall

Wenn da nur nichts schief geht. Zur Wahl des Bundespräsidenten treten an: der Amtsinhaber, ein junger Mediziner, Bezirksrat und Satiriker, ein Kandidat der FPÖ, ein ehemaliger FPÖ/BZÖ-Politiker und Dauergast einer Trash-TV-Dauertalksendung sowie der Obmann der Impfgegner und Putinadoranten.

Die Parlamentsparteien ÖVP, SPÖ und Neos stellen niemanden auf. Die Grünen sammeln sich hinter dem Amtsinhaber.

So weit so bekannt. Eine Gegenkandidatur wird in Österreich gewissermaßen als Majestätsbeleidung betrachtet. Und ist also verpönt. Das hat Tradition.

Nur, was ist, wenn was passiert?

Wenn das Unerwartete passiert. Das Ableben des Amtsinhabers während der Wahlkampagne.

Was dann?

Die Wahl neu aufsetzen, Kandidaten nachnominieren? Das wird nicht gehen, denn es gibt Kandidaten. Und es gibt Fristen, die einzuhalten sind. Das heißt, fällt der Amtsinhaber aus, haben die Österreicherinnen und Österreicher die Wahl zwischen drei Rechtsaußenkandidaten und einem engagierten Bezirksrat.

Und das nur des „Respekts vor dem Amtsinhaber“ wegen.

Lang lebe Van der Bellen.

Lang lebe er. Um alles in der Welt. (fksk, 27.06.22)

Eine Korrektur: Das Bundespräsidentenwahlgesetz von 1971 hat für diesen Fall vorgesorgt und sieht in § 8, Absatz 4 eine Verschiebung der Wahl und eine neue Kandidatur anstelle des oder der Verstorbenen vor.

Dank an Thomas Freundorfer für den Hinweis. (fksk, 7.7.22)